BSE-Verfahren, BSE-Abkommen . Abk.: BSE. Inkasso von Schecks ohne Verwendung der physischen Scheckformulare als Rationalisierungsmassnahme im Zahlungsverkehr in Form einer Verbindung von direkter Belegverarbeitung und beleglosem Datenträgeraustausch . Grundlage: Abkommen über das beleglose Scheckeinzugsverfahren ( BSE-Abkommen ) des deutschen ...... Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/belegloser-scheckeinzug/belegloser